Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz– OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Dieser Verpflichtung kommen wir selbstverständlich nach.

Folgende Verwaltungsleistungen können bereits über unsere Homepage www.haina.de über „Online-Dienste“ digital beantragt werden:

Bürgerbüro:

  • Sperrmüllantrag

Gewerbeamt:

  • Anzeige nach § 6 HGastG (Vorübergehende Gaststättenerlaubnis)

Melde-/Passwesen:

  • Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
  • Beantragung einer Meldebescheinigung
  • Abmeldung einer Nebenwohnung
  • Anmeldung einer Nebenwohnung
  • Beantragung einer Auskunftssperre
  • Beantragung von Übermittlungssperren
  • Voranmeldung eines Umzuges
  • Voranmeldung eines Zuzuges
  • Statusabfrage zum beantragen Pass oder Personalausweis

Sicherheit u. Ordnung:

  • Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (z.B. Osterfeuer)
  • Anmeldung Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Abraumverbrennung)
  • Ausnahmeantrag Sperrzeitverkürzung

Standesamt:

  • Eheurkunde beantragen
  • Geburt anzeigen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbeurkunde beantragen

Steuern und Abgaben:

  • Abmeldung eines Hundes
  • Anmeldung eines Hundes
  • Ersatzhundesteuermarke

Weitere Verwaltungsleistungen sind bereits in Arbeit. Sobald weitere Leistungen online zur Verfügung stehen, informieren wir Sie wieder über die Dorfnews.

Wir würden uns freuen, wenn sie von der Möglichkeit der digitalen Verwaltungsleistungen Gebrauch machen.

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